Ein Arbeitnehmer macht eine Erfindung. Wem steht diese zu?
a) dem Arbeitnehmer
b) dem Arbeitgeber
Für beide Optionen gibt es gute Gründe. Das sogenannte
Arbeitnehmererfindungsgesetz schafft einen Ausgleich zwischen den
Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern und regelt, wie mit
Erfindungen von Arbeitnehmern zu verfahren ist.
Daher ist es für
Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber zu empfehlen, sich mit den Regelungen
des Arbeitnehmererfindungsgesetzes vertraut zu machen. Zu diesem Zweck
bietet das Patentinformationszentrum Schwerin in Zusammenarbeit mit
Herrn Patentanwalt Stefan Rieke (Schnick & Garrels Patentanwälte
PartG mbB, Rostock) am 25.10.2023 von 13:00 bis 14:30 Uhr ein
kostenloses Online-Seminar zum Thema Arbeitnehmererfindungsgesetz an.
Das klingt interessant? Dann melde dich bitte bis zum 23.10.2023 für das Seminar an (E-Mail: piz@tbi-mv.de)
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Details
Veranstaltungsort: Patentinformationszentrum Schwerin
Datum / Uhrzeit Am 25.10.2023 von 13:00 bis 14:30 Uhr
Ansprechpartner :Kai Krause
Telefon: 0385 3993140
E-Mail: piz@tbi-mv.de